Fluchtwegbeleuchtung Prüfung – Freiburg
Die Fluchtwegbeleuchtung ist im Ernstfall oft der einzige Orientierungspunkt für Menschen, die ein Gebäude verlassen müssen. In Freiburg – mit seiner Mischung aus engen Altstadtgassen, weitläufigen Universitätsgebäuden und modernen Gewerbeimmobilien – sind die Anforderungen an die Fluchtwegbeleuchtung besonders vielfältig.
Was wird bei der Fluchtwegbeleuchtung geprüft?
Die Prüfung umfasst gemäß DIN EN 1838 und ASR A3.4/7: Beleuchtungsstärkemessung auf dem Fluchtweg (mindestens 1 Lux in der Mittelachse, 0,5 Lux an Engstellen und Treppen), Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung (Verhältnis max/min ≤ 40:1), Erkennbarkeit und korrekte Positionierung der Rettungszeichen, Nennbetriebsdauer (1 Stunde, bei Versammlungsstätten 3 Stunden), automatisches Einschalten bei Netzausfall (innerhalb von 1 Sekunde nach ASR A3.4) sowie Prüfung aller Leuchtenkörper auf mechanische Unversehrtheit und korrekte Befestigung. Besonders in Freiburger Gebäuden mit verwinkelten Fluchtwegen – etwa in den historischen Bauten rund um den Münsterplatz oder in den verwinkelten Kellerbereichen älterer Gewerbeimmobilien – ist die korrekte Ausleuchtung aller Fluchtwegabschnitte kritisch.
Prüffristen im Raum Freiburg
Die Prüffristen richten sich nach der arbeitsstättenrechtlichen Einstufung: In Kliniken und Pflegeheimen in Freiburg gelten kürzere Intervalle als in reinen Bürogebäuden. Für Gebäude im Gewerbegebiet Haid mit Drei-Schicht-Betrieb sind andere Fristen angemessen als für ein Verwaltungsgebäude mit üblichen Bürozeiten.
Versammlungsstätten in Freiburg
Für Versammlungsstätten – Messe Freiburg, Konzerthaus, SC-Stadion, große Gaststätten und Hotels – gelten nach der Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg (VStättVO) erhöhte Anforderungen: 3 Stunden Nennbetriebsdauer, erhöhte Beleuchtungsstärken in bestimmten Bereichen und zusätzliche Sicherheitsbeleuchtung in Technik- und Regieräumen. Beschreiben Sie Ihr Gebäude – wir vermitteln die Prüfung Ihrer Fluchtwegbeleuchtung in Freiburg.
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