Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung in Freiburg
Die Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht im Notfall das sichere Verlassen eines Gebäudes. Ihre regelmäßige Prüfung ist für Betreiber in Freiburg gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil des Personenschutzes.
Warum ist die Prüfung so wichtig?
Bei einem Stromausfall oder Brand muss die Sicherheitsbeleuchtung sofort und zuverlässig einspringen. Anders als die allgemeine Beleuchtung fällt sie im Normalbetrieb nicht auf – ein schwelender Defekt bleibt unbemerkt. Nur die regelmäßige Prüfung deckt Zustände auf, in denen die Anlage im Ernstfall versagen würde.
Gesetzliche Grundlagen und Normen
Die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung basiert auf mehreren Regelwerken: DIN VDE 0100-718 für das Errichten, DIN EN 50172 für den Betrieb, DIN VDE 0100-600 für die Prüfung elektrischer Anlagen und die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4/3. Dazu kommen die Vorgaben der Sachversicherer und der Berufsgenossenschaften.
Prüfumfang im Detail
Die Prüfung umfasst die Sichtprüfung aller Leuchten auf Beschädigung und Verschmutzung, die Funktionsprüfung durch simulierten Netzausfall, die Messung der Beleuchtungsstärke mit einem Luxmeter auf den Fluchtwegen und an Rettungszeichen, die Prüfung der Batterien oder der Zentralbatterieanlage sowie die Kontrolle der Beschaltung und Verdrahtung.
Prüfintervalle – was ist Pflicht?
Die DIN EN 50172 fordert eine tägliche Sichtkontrolle durch den Betreiber, eine monatliche Funktionsprüfung (kurz) und eine jährliche Hauptprüfung (volle Überbrückungsdauer). Die konkreten Fristen ergeben sich zudem aus der Gefährdungsbeurteilung und den Versicherungsbedingungen.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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